„Nun ist es auch bei mir passiert, Sky hat meinen Fernsehempfang kastriert!“
Seit 01.08.2014 ist meine PayTV-Vollabokarte deaktiviert. Als „Altbestandskunde“ erachte ich das Vorgehen eines bekannten Pay-TV Anbieters als untragbar. Zu meinen, man versende einfach einen neuen Receiver oder ein CI+ Modul und alles sei gut, ist fast schon blanke Frechheit. Hat man außer diesem einen Fernsehprogrammanbieter noch andere PayTV-Angebote, kann es mangels Anschlussmöglichkeiten an der eigenen A/V-Anlage oder wegen Inkompatibilität des im Fernseher verbauten CI-Schacht u.U. sehr schnell eng werden.
Viel schlimmer noch gewichtet die Tatsache, dass dieser eine besonders dreiste Bezahlsender offensichtlich gezielt auf das Verstreichen der Kündigungsfrist seines Kunden wartet, bevor er ihn hierüber Informiert und vor gemachte Tatsachen stellt. Die Fülle aller in Internet-Foren auffindbaren Postings von Kunden, welche genau dieses Vorgehen schildern und ihrem Unmut Ausdruck verleihen, ist dermaßen gewaltig, dass ein vorsätzliches Handeln seinerseits vermutet werden kann.
Man stelle sich vor, Tankstellenbetreiber wie Shell, Aral, Esso, Agip, OMV, Allgut oder wer auch immer, würde einem Kunden vorschreiben wollen, man dürfe nur noch mit Autos der Marke XY bei ihnen tanken und böte zur „Wiedergutmachung“ einen Fiat Panda aus dem Jahre 1985 an, welcher das natürlich dürfte?!
Nimm mal an, du hast eine 8-Köpfige Familie, weil du – neben Autofahren und Tanken – noch andere Hobbies hast… Dein Problem! Du kannst ja den kostenlosen Panda nehmen und nach dem Tanken das Benzin in deine Familienkutsche umfüllen. Ich will jetzt nicht sagen, dass ein Panda ein schlechtes Auto ist – Pandas sind cool – aber bei mehr als 6 Personen auf der „Rücksitzkofferraumsonderbeladungsfläche“ paßt kein Verstärker mehr in die Karre! Wir sprechen also von einem Totalschaden, welcher nicht behoben werden kann… Stop – wir waren beim Umfüllen vom Autolebenselixier in eine andere Beförderungsvorrichtung. Vergiß‘ es, denn genau das fällt aus wegen des Einschränkungsmerkmals: „Meinbenzinkannmannurinmeinemautobenutzen“
Versteht mich bitte nicht falsch – Mein Digital-Receiver läuft natürlich umweltschonend und ohne Benzin! Aber, und dieses Recht nehme ich mir als rechtschaffender deutscher Staatsbürger heraus, egal was für ein Klopapier ich benutze, ich lasse mir von keinem Abwasserwerk vorschreiben, welche Klobrille ich zu nehmen habe!
Man stelle sich vor:
Eine Frau verweigert einem seinen Orgasmus, weil das benutzte Kondom nicht ihrer Wunschmarke entspricht?! Butter schmeckt nur noch auf Brot der Bäckerei „Kakerlake“ nach Butter. Bestreicht man anderes „Gebäck“ damit, entfaltet sich augenblicklich ein Aroma von Morgenkotze nach einer von Jägermeister geprägten Nacht.
Wo kämen wir denn da hin?
Nein, auch Jägermeister finde ich cool, immerhin besuche ich seit Jahren, während der Harley Bike Weeks in Faak am See, die „Burn out Bar“.
Mir geht es – und der aufmerksame Leser bemerkt es sicher, um die beschissene, verkotzte Art und Weise, wie der Bezahlsender „Himmel“ (red. Ergänzung: „Himmel“ steht hier als Variable für alle Pay-TV, welche meinen, ihre Kunden mit kundenunfreundlichen Vorgehensweisen wie Pairing oder „du darfst nur noch auf meiner Klobrille kacken“-Strategien nötigen. Übersetzung für internationale Leser: Himmel (deutsch-englisch) = Sky TV = Abkürzung für Television) meint, sich sein Recht selber basteln zu können. A bisserl V13, a bisserl V14, a bisserl weniger S02, alles mit viel Vitamin ci+ gemixt und schon ist der Entmündigungscocktail fertig.
Danke Sky (deutsch: Himmel), du hast mir die Augen geöffnet, mich sensibel für alternative Lösungen gemacht und hilfst mir dabei auch noch Geld zu sparen. Wer singt denn da noch „Hölle Hölle Hölle“??? Stimmen wir gemeinsam ein: „Himmel Himmel Himmel“ (englisch: Sky Sky Sky) Danke Danke Danke… Weiter so…
Wenn auch du dich als Opfer eines Pay-TV Anbieter siehst, empfehle ich dir folgenden Text als Kündigungsvorlage:
Hiermit kündige ich mein Himmels-Abonnement fristlos und entziehe Ihnen mit sofortiger Wirkung die gewährte Lastschriftermächtigung.
Mein Recht auf eine außerordentliche Kündigung ergibt sich aus Ihrer geänderten Anforderung, fortan zum Empfang Ihres Programms, neue Hardware einsetzen zu müssen. Dies stellt für mich eine untragbare Veränderung der Geschäftsgrundlage da und berechtigt mich, in Berufung auf §314 Abs.1 sowie §313 Abs.3 BGB, zu dieser außerordentlichen Kündigung.
Mit der Einstellung Ihrer Leistungserbringung zum 01.08.2014 erlischt zum gleichen Zeitpunkt meine Pflicht auf Fortzahlung meines Monatsbeitrags. Hierbei beziehe ich mich auf §323 Abs.2 Punkt 3 BGB.
Ich bitte Sie mir diese Kündigung zum o.a. Datum schriftlich zu bestätigen. Sollten Sie dieser fristlosen Kündigung widersprechen, übergebe ich die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt.
Mit Schreiben vom 11.09.2014 ist Sky einer angestrebten Klage aus dem Weg gegangen und hat meine FRISTLOSE KÜNDIGUNG aufgrund des bevorstehenden bzw. laufenden Pairings bei V13/V14 Karten akzeptiert. Offensichtlich wollen sie sich mit dieser Thematik nicht vor Gericht sehen. Der eine nennt es Kullanz, der andere „den Kopf aus der Schlinge ziehen!“
Leider sind mir somit weitere Schritte gegen dieses rechtlich fragwürdige Geschäftsgebaren nicht mehr möglich, da ich als „Nichtkunde“ keinen Grund mehr zur Klage habe.
Schade schade schade…