Änderung des Waffengesetz (Wffg) – Multitools sind nun verboten. Eiszapfen kommen wohl als nächstes

Leatherman Charge

Die Waffe des kleinen Mannes. Eine lebensgefährliche Stichwaffe?

Der Wahnsinn beginnt. Wer ein Küchenmesser, welches über eine Klingenlänge von mehr als 12 cm in einem Geschäft kauft und dieses nach Hause bringt, macht sich nach dem Deutschen Waffengesetz bereits strafbar. Will er das umgehen, muß er ein abschließbares Behältnis mit sich führen um das Messer darin sicher zu verstauen.
Noch gravierender ist diese Änderung des Waffengesetzes im Hinblick auf sogenannte Multitools, wie beispielsweise jene von Leatherman oder Swisstool.
Auch hier wurde das Mitführen nun verboten, da hier die Klingen zumeist einhändig geöffnet werden können und diese sich dann automatisch arretieren. Was möchte unsere Regierung damit bezwecken? Wir kennen Taten von Flüchtlingen, welche mit Macheten aufeinander los gingen, doch dass in letzter Zeit irgendwelche Kämpfe mit Multitools ausgefochten wurden, ist uns noch nicht zu Ohren gekommen.
Es bleibt also abzuwarten, ob in Zukunft das Mitführen eines angespitzten Bleistifts, eines überlangen Schraubendrehers oder gar eine Nagelfeile mit einer länge von über 12 cm ebenfalls verboten und als ein Verstoß gegen das Waffengesetz geahndet wird, da diese Instrumente genauso gut als Stichwaffe genutzt werden könnten. Man denke an eine strickende Oma im Park?! Eine Stricknadel ist ja quasi fast schon mit einem Degen gleichzusetzen!
Von langen Eiszapfen, welche im Winter oft und gerne im Überfluß vorhanden sind, ganz zu schweigen.

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